Keine Quarantäne trotz Risikogebiet

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte am 10.08.2022 (Az. 5 AZR 154/22) über den Lohnanspruch eines Arbeitnehmers, der sich nach seiner Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet trotz negativen PCR-Tests und ärztlichem Attest einem Betretungsverbot für das Betriebsgelände durch den Arbeitgeber ausgesetzt sah.

Der Kläger des Rechtsstreits leitete die Nachtreinigung eines Lebensmittelproduzenten in Berlin. Streitgegenstand war seine Reise in die damals durch das RKI als Risikogebiet eingestufte Türkei. Das beklagte Unternehmen hatte ein eigenes, auch diesen Fall umfassendes Hygienekonzept aufgestellt, wonach bei Einreise aus einem Risikogebiet eine 14-tägige Quarantäne ohne Entgeltanspruch vorgesehen war. Damit entsprach man der damaligen Eindämmungsverordnung des Landes Berlin. Anders als das unternehmenseigene Konzept enthielt die Verordnung indes eine Ausnahme von der Regel, sofern ein negativer PCR-Test und ein ärztliches Attest über die Symptomfreiheit nachgewiesen werden.

Das BAG entschied wie schon die Instanzgerichte zuvor, dass der Arbeitgeber bzgl. der angebotenen Arbeitsleistung in Annahmeverzug geraten und deshalb zur Lohnnachzahlung verpflichtet sei. Der Arbeitgeber war nicht imstande darzulegen, warum die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar gewesen wäre. Die Weisung, dem Betrieb fernzubleiben, war nach Ansicht der Richter:innen unbillig und folglich unwirksam. Der für Arbeitnehmer:innen zu gewährleistende Gesundheitsschutz hätte auch durch einen weiteren PCR-Test sichergestellt werden können. Geht das Unternehmen mit den Hygienemaßnahmen eigenverantwortlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, kann nicht ohne Weiteres der Vergütungsanspruch ausgeschlossen werden. Denkbar wäre allenfalls eine dahingehende Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder eine Homeoffice-Alternative, vorausgesetzt, dass die in Rede stehende Beschäftigung entsprechend ausgeübt werden kann.

 

Autor
Felix Grünebaum, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Veröffentlicht am:
4/9/2022
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