Mit unserer erstklassigen Expertise unterstützen wir Mandanten:innen bei der Beantwortung von komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und erarbeiten hierbei unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen präzise und maßgeschneiderte Lösungen. Unsere Kompetenz umfasst sowohl die betriebliche Gestaltungsberatung als auch die gerichtliche Durchsetzung.
Das Arbeitsrecht bestimmt im betrieblichen Alltag das Miteinander von Unternehmen und Beschäftigten. Erfolgreiche Unternehmen zeichnen sich durch eine gute Balance der verschiedenen Interessen aus. Mit langjähriger Erfahrung in der Industrie und der anwaltlichen Praxis kennen wir die Interessen sowohl von Unternehmen, Arbeitnehmervertretern:innen als auch Beschäftigten. Unsere Beratung ist stets lösungsorientiert und berücksichtigt die betrieblich-wirtschaftlichen Interessen genauso wie die zukunftsorientierte Gestaltung der betrieblichen Abläufe
Tarifabschlüsse können ein Indiz für die Tariffähigkeit sein, maßgebliches Kriterium für die Anerkennung der Tariffähigkeit ist jedoch der Organisationsgrad einer Gewerkschaft.
Der Widerruf von Telearbeit kann gem. § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein. Eine Verletzung arbeitsvertraglicher Regelungen rechtfertigt aber keine Zustimmungsverweigerung.
Das BAG hat erneut bestätigt, dass Arbeitnehmer:innen die Darlegungs- und Beweislast für Überstunden tragen.
Gehen Unternehmen mit den Hygienemaßnahmen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, kann dadurch ein Vergütungsanspruch nicht ausgeschlossen werden.
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